Im Gutachter-Verzeichnis der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Landesverband Südost, gelisteter Gutachter für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Das beinhaltet die Erstellung von fachunfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten für die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), insbes.:
A4200: Erstes Rentengutachten
A4500: Zweites Rentengutachten
A4510: Gutachten zur Nachprüfung der MdE
A4520: Gutachten Rente nach Gesamtvergütung
A4550: Gutachten Abfindung
Zusammenhangsgutachten
Gutachten im Rahmen des Berufskrankheiten-Verfahrens, insbes.:
BK 2108 bis 2110: Wirbelsäule
BK 2112: Gonarthrose
Gutachten für die privaten Unfallversicherungen:
Erstbegutachtung eines Unfallschadens
Nachbegutachtung eines Unfallschadens
Zusammenhangsbegutachtung
Erstellung von fachunfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten für Gerichte, speziell Sozialgerichte
Erstellung von fachunfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten für die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen
Erstellung von fachunfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten für Privatpersonen
Erstellung von fachunfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten für Anwaltskanzleien
Erstellung von MedJur Gutachten für medizinische Dienste
private unfallchirurgisch-orthopädische Untersuchungen & Weiterempfehlung an entsprechende Spezialpraxen
"Von der Vermutung, über die Diagnostik zur Diagnose. Auf den Punkt gebracht."
Erstellung von fachunfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten
Ablauf des Verfahrens - womit muss ich bei der Begutachtung rechnen?
Jedes medizinische Gutachten hat einen „Grund“. Das kann z.B. ein erlittener Unfall sein oder eine Erkrankung oder medizinische Behandlung. Das medizinische Gutachten soll bewerten, welche Auswirkungen diese Unfälle, Erkrankungen oder Behandlungen auf den Gesundheitszustand des Betroffenen haben. Der Grund der Begutachtung wird den Betroffenen vor der Begutachtung durch den Auftraggeber (z.B. eine Berufsgenossenschaft oder eine private Unfallversicherung) mitgeteilt. Insofern haben die Betroffenen Zeit, sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Im Rahmen der Begutachtung werden Sie vom Gutachter
befragt (z.B. zu einem Unfall, einem Arbeitsunfall, einer Erkrankung etc.),
körperlich untersucht (Sie werden sich hierzu ganz oder teilweise entkleiden müssen),
es werden zum besseren Verständnis für den Auftraggeber möglicherweise Fotos oder Videos gemacht,
es werden ggf. Röntgenbilder (oder CT´s oder MRT´s) angefertigt, deren Befund in die Begutachtung einfließt.
Tipps, wie Sie sich bestmöglich auf eine Begutachtung vorbereiten können
Füllen Sie den zugesandten Fragebogen sorgfältig und gewissenhaft aus.
Erinnern Sie sich an das zu begutachtende Ereignis (oder die Krankheit oder die Behandlung), sodass Sie in der Lage sind dieses möglichst genau zu schildern. Machen Sie sich mglw. Notizen als „Gedankenstütze“.
Bringen Sie medizinische Unterlagen mit Bezug zum Gegenstand der Begutachtung mit (z.B. Arztbriefe, Befundberichte, CD´s mit Röntgenbildern etc.)
Kommen Sie pünktlich zum Termin
Beantworten Sie Ihnen vom Gutachter gestellten Fragen wahrheitsgemäß
Sollten Sie den Termin zur Begutachtung nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte 48h vorher telefonisch oder per Mail im Sekretariat ab (Tel.: 0341 - 12 45 71 16)
Gut zu wissen:
Das erstellte Gutachten ist Eigentum des Auftraggebers. Wenn Sie eine Kopie haben wollen, müssen Sie sich beim Auftraggeber darum bemühen. Der Gutachter kann Ihnen keine Kopie Ihres Gutachtens aushändigen.
Ablauf des Verfahrens
Sie dürfen erwarten:
kurze Laufzeiten & schnelle Bearbeitung
optimale Organisation von evtl. notwendigen Zusatzgutachten